AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 (Gültig ab 10.Januar 2020)

1. Geltungsbereich

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch dann, wenn anders lautende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers vorliegen.

2. Zahlungsbedingungen 

2a. Als Rechnungsdatum gilt das Datum des Warenversandes.
2b. Der Zahlungseingang hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zu erfolgen.
2c. Bei Banküberweisung und Scheckzahlung gilt der Tag als Zahlungseingang, an dem der Betrag dem Lieferanten auf sein Konto gutgeschrieben wird.
2d. Bei Zielüberschreitung gerät der Kunde 14 Tage nach Rechnungsausstellung automatisch in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug sind ab dem Datum des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe von 10 % über den jeweils gültigen Diskontsatz zu zahlen.
2e. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein oder wird erst nachträglich bekannt, dass sich der Käufer in schlechten Vermögensverhältnissen befindet, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungsbedingungen entsprechend zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten.
2f. Bei unbekannten Bestellern erfolgt die Lieferung nach Wahl des Lieferanten gegen Vorkasse, Nachnahme oder nach Versicherungsbestätigung unserer Kreditversicherung. Die genannten Lieferfristen gelten an dem Datum des Eingangs der unwiderruflichen Vorkasse oder Bestätigung der Versicherung.
2g. Wechselzahlungen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zusage der Lieferanten.
2h. Dem Lieferanten steht wegen etwaiger Ansprüche die Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückhaltungsrechts nicht zu, es sei denn, dass Gegenforderungen vom Lieferanten ausdrücklich anerkannt bzw. vom Gericht rechtskräftig festgestellt worden sind.

3. Angebote und Preise

3a. Alle Preise verstehen sich – wenn nicht anders angegeben in EUR. Bei Rechnungsstellung innerhalb Deutschlands ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
3b. Alle Angebote und Preislisten sind freibleibend und unverbindlich. Um Bearbeitungsfehler beim Lieferanten zu vermeiden, erlangen sie ihre Verbindlichkeit erst 24 Stunden nach der Bestätigung des Auftrages durch den Lieferanten.
3c. Kosten, die durch nachträgliche Änderungen (Nach Fertigungsgenehmigung) auf Veranlassung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, einschl. eines evtl. dadurch verursachten Produktionsmittelstillstandes.
3d. Zur Verfügung gestellte Angebotsmuster können innerhalb von 14 Tagen im Original-Zustand zurückgegeben werden. Ansonsten erfolgt eine Berechnung zum jeweils höchsten Staffelpreis aus dem Katalog des Lieferanten plus eine Porto- und Verpackungspauschale von € 8.-. Eigens angefertigte Sonderanfertigungen müssen auf jeden Fall bezahlt werden. Eine Rückgabe ist nicht möglich.

4. Eigentumsvorbehalt

Die Warenlieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche des Lieferanten Eigentum des Lieferanten. Im Falle einer Weiterveräußerung der Waren durch den Besteller bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen. Im Falle einer Scheck-Wechselzahlung geht das Eigentum erst dann auf den Auftraggeber über, wenn für den Lieferanten kein Rückgriff aus dem Wechsel mehr zu befürchten ist.

5. Lieferverzug

5a. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, sind die angegebenen Lieferfristen unverbindlich und müssen neu vereinbart werden. Dies gilt insbesondere bei der Vereinbarung von Fixterminen.
5b. Sämtliche unmittelbar erteilte Aufträge können innerhalb einer Frist von 10 Tagen seit Eingang vom Lieferanten abgelehnt werden.
5c. Alle Liefertermine gelten ab dem Datum der vollständigen Klarheit des Auftrages.
5d. Für die Dauer der Prüfung von Andrucken bzw. Freigabemustern durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Eintreffen der Freigabe. Verlangt der Auftraggeber eine nachträgliche Änderung des Auftrages, welche die Fertigungsdauer beeinflusst, beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung.
5e. Teillieferungen sind in allen Fällen zulässig, auch bei Fixterminen.
5f. Für den Fall des Leistungsverzugs des Lieferanten oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung kann der Auftraggeber Ersatz für entgangenen Gewinn nur verlangen, wenn der Lieferant oder dessen Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

 6. Versand

6a. Der Versand erfolgt ab Werk Weinstadt, soweit nicht anders schriftlich bestätigt.
6b. Versandweg und –mittel sind, wenn nicht anders in der jeweiligen Bestellung vereinbart und bestätigt, der Wahl des Lieferanten überlassen.
6c. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch bei „Frei Haus“-Sendungen. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person oder Unternehmen übergeben worden ist. Wird die Absendung durch ein Verhalten des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

 7. Mehr- / Minderlieferung bei Sonderanfertigungen

Mehr- bzw. Minderlieferungen von bis zu 10 % der Menge der betreffenden Warenart muss aus technischen Gründen akzeptiert werden. Das gilt auch, wenn eine exakte Menge bestellt wurde.

8. Abnahmeverzug

8a. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so gelten die Rechte aus dem BGB.
8b. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung bzw. Avisierung des Versandes nicht prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist der Lieferant berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager oder bei einem Spediteur oder anderen Betrieb einzulagern.
8c Auf Grund der engen Zeitplanung in unserer Branche, kann von uns bei Verzug der Freigabe des Freigabemusters von mehr als einer Woche nach Anlieferung des Musters, der gesamte Auftragswert in Rechnung gestellt werden. Die Ware wird dann erst später nach Freigabe veredelt und ausgeliefert. Die Ware kann in der Zwischenzeit bei einem externen Dienstleister eingelagert werden. Die Kosten trägt der Auftraggeber des Auftrags.

 9. Beanstandungen

9a. Der Auftraggeber hat die Richtigkeit der Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen. Wenn ein evtl. Fehler nicht unverzüglich gemeldet wird, gilt diese Auftragsbestätigung als akzeptiert, auch wenn dadurch evtl. die Lieferung nicht wie ursprünglich gewünscht ausfällt.
9b. Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen. Das gilt insbesondere auch für Ausfallmuster, falls die Ware in seinem Namen an einen dritten Versand wurde. Bei Direktversand bleibt die Pflicht zur Warenüberprüfung beim Auftraggeber.
9c. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Fertigungsfreigabeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabeerklärung anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind.
9d. Offene Mängel müssen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Versand der Sendung erfolgen. Versteckte Mängel müssen innerhalb eines Jahres gerügt werden. Spätere Mängelanzeigen können nicht berücksichtigt werden. Die Form der Mängelrüge ist im BGB geregelt.
9e. Mängel an Teilen der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
9f. Der Lieferant hat zunächst das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Im Falle verzögerter, unterlassener, unmöglicher oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Stornierung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere bei Fehlschlagen der Nachbesserung wegen Verzuges oder Schlechterfüllung der Nachbesserungspflichten sowie Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
9g. Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material, Gewicht und sonstigen Ausführungen sind kein Anlass für Beanstandungen seitens des Auftraggebers.
9h. Beim Textildruck sind leichte Tonwertschwankungen, sowohl bei dem Andruck als auch in der späteren Lieferung, immer möglich und unvermeidbar. Dies gilt insbesondere beim 4c-Fotorasterdruck in Offsetqualität und ist kein Grund für eine Beanstandung.

10. Lohnveredlung

10a. Bei Lohnveredlungsarbeiten ist die Haftung auf die Höhe der Veredlungskosten beschränkt.
10b. Vom Auftraggeber angelieferte Waren sind frei Haus anzuliefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge.

11. Urheberrechte

11a. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Reproduktionsunterlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt wurden. Der Auftraggeber hat den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Bei Fertigungen von Lizenzprodukten oder –abbildungen oder Produkten, die dem Markenschutzgesetz unterliegen, in einer ausländischen Fertigungsstätte, sind vom Auftraggeber Kopien der Lizenzverträge oder eine Bestätigung des Markeninhabers dem Lieferanten vorzulegen.
11b. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Skizzen, Entwürfen, Lithos usw. des Lieferanten liegen, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei dem Lieferanten.
11c. Produktionsmittel wie Lithos, Schablonen, Werkzeuge etc. bleiben Eigentum des Lieferanten. Das gilt auch, wenn diese Kosten anteilig in Rechnung gestellt werden. Dem Lieferanten übersandte Vorlagen, Reinzeichnungen, Filme etc. werden nach Abschluß des Auftrages unverzüglich an den Auftraggeber zurückgeschickt, falls nicht ausdrücklich eine andere Regelung gewünscht wird. Der Lieferant haftet nicht für Beschädigung oder Verlust, es sei denn, daß dies mit Vorsatz oder in grober Fahrlässigkeit geschieht.

12. Korrekturabzüge

12a. Korrekturabzüge und Freigabemuster sind vom Auftraggeber auf Richtigkeit zu prüfen und dem Lieferanten unverzüglich freizugeben. Der Lieferant haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.
12b. Bei Fertigungsaufträgen ist der Lieferant nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug oder ein Freigabemuster zu überlassen. Wird die Übersendung eines solchen nicht ausdrücklich verlangt, so beschränkt sich die Haftung ausschließlich auf Vorsatz oder grobes Verschulden. Für die Gestaltung von Fertigungsvorlagen übernimmt der Lieferant keine Haftung.

13. Eigenwerbung des Lieferanten

13a. Der Lieferant ist berechtigt, von ihm produzierte Produkte in seinen eigenen Katalogen und anderen Printmedien, Anzeigen etc. abzubilden, auf Ausstellungen zu präsentieren sowie diese als Muster anderen Kunden zur Verfügung gestellt und mit deren Adresse versehen werden.

14. Umtausch & Storno

14a. Muster sind aus hygienischen Gründen leider vom Umtausch ausgeschlossen und müssen daher voll in Rechung gestellt werden. Sie sind als solche auf der Rechnung gekennzeichnet.
14b. Unveredelte Lagerware, kann gegen eine Stornogebühr von 15% des Nettowertes mindestens aber 15.- Euro netto umgetauscht order storniert werden. Zudem werden die Frachtkosten nach Aufwand berechnet.
14c. Bei Aufträgen mit Veredelung (Druck, Stick usw) ist eine Stornierung nur innerhalb von 48 Stunden nach Auftrag möglich, da die Ware dann dem Vorbereitungsprozesss unterzogen wird und nicht mehr in das Lager einsortiert werden kann.
14d. Im Falle einer Stornierung wird die Veredelung wegen des Produktionsausfalls voll in Rechnung gestellt.
14e. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch oder Storno ausgeschlossen, da hier Stoffe speziell für den Kunden gekauft werden.
14f. Für den Umtausch von unveredelter Lagerware muss der Auftraggeber den Umtausch schriftlich ankündigen. Im Paket muss der Lieferschein mitgeschickt werden, da sonst die Ware nicht zugeordnet werden kann. Ist das nicht der Fall, kann eine Rückzahlung oder Stornierung von Rechnungen nicht garantiert werden.

 15. Schriftnorm

15a. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen aller Verträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten.

 16. Sonstiges

Die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Lieferanten unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Dies gilt insbesondere mit Rechtsbeziehungen zu ausländischen Geschäftspartnern.
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Lieferanten unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Dies gilt insbesondere mit Rechtsbeziehungen zu ausländischen Geschäftspartnern.